SIE WERDEN BERATEN!



Auf dieser Webseite informieren wir Sie als Kunde über die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Informations-, Beratungs-, Dokumentations-, und Offenlegungspflichten seit dem 01.01.2013 im Kunden-/Beratungsgespräch.

 

Ziel der gesetzlichen Regulierung ist die Stärkung des Anlegerschutzes durch schärfere Produktregulierung von so genannten Graumarktprodukten und Erhöhung der Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlagen.

 

Für den Vertrieb von Finanzinstrumenten durch Banken und durch freie Vermittler sollen im Sinne eines einheitlichen Verbraucherschutzes künftig die gleichen Spielregeln für alle gelten – so werden die anlegerschützenden Wohlverhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes auf freie Vermittler übertragen.

Damit wird für den Verbraucher ein gleichwertiges Schutzniveau geschaffen, unabhängig davon, ob er Finanzanlagen über Banken oder freie Vermittler erwirbt.



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Gesetzliche Regelung 34f.pdf
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Gesetzlich geregelter Ablauf Ihres Beratungsgespräches

 

Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (FinAnlVerm- u. VermAnlG) wurde am 27.10.2011 im Bundestag beschlossen und dann am 25.11.2011 vom Bundesrat gebilligt. Es liefert somit die unabdingbare Grundlage unserer künftigen Zusammenarbeit!

 

Folgend erläutern wir Ihnen alle Schritte unseres Beratungsprozesses und liefern Ihnen hierzu die notwendigen Dokumente als PDF zum Download.

 

Zögern Sie nicht bei Ihren Fragen hierzu gerne und jederzeit anzurufen!

 



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01 Erstinformation.pdf
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Allgemeine Informationspflicht beim Erstkontakt:

  • Steckbrief des Beraters
  • Mitteilung folgender statusbezogener Angaben des Beraters an den Kunden in Textform über Name, Anschrift, Erlaubnisstatus, Registereintragung und Aufsichtsbehörde

> Rahmenvereinbarung für Fondsgeschäfte & Kundenerstinformation 

> Dauer ca. 15 Minuten



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02 Anlegerprofil.pdf
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Vor der Beratung:

  • Erstellung eines Anlegerprofil
  • Durchführung des Geeignetheitstest
  • Erfragen von Kenntnissen u. Erfahrungen, Anlageziele und finanziellen Verhältnissen beim Anleger notwendig, damit eine geeignete Finanzanlage empfohlen werden kann.

Achtung: Wenn keine Offenlegung der Informationen durch den Anleger erfolgt,
darf im Rahmen der Anlageberatung keine Finanzanlage empfohlen werden!

 

> Dokument zur Anlegerprofilierung

> ca. 30 bis 60 Minuten pro Kunde (Fall- und Kundenspezifisch)



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Anlageempfehlung.pdf
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Vor dem Kauf von Investmentfonds:

  • Produktspezifische Informationspflichten
  • Aushändigung von ausreichenden und detaillierten Informationen über
    die Finanzanlage an den Anleger mit Beschreibung über die Art und Risiken der Finanzanlage.
  • Genauer Ausweis der Kosten und Nebenkosten, die der Anleger zutragen hat.
  • Aushändigung eines kurzen, leicht verständlichen Produktinformationsblattes (KID) rechtzeitig vor Abschluss des
    Geschäfts.
  • Offenlegung von Zuwendungen Provisionen, Gebühren oder sonstige
    Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile
  • Offenlegung vonExistenz, Art und Umfang oder Art und
    Weise der Berechnung von Zuwendungen, Provisioen und Gebühren
    in umfassender, zutreffender und verständlicher Weise der Höhe nach
  • Zuwendung darf ordnungsgemäßer Vermittlung und Beratung im Interesse des Anlegers nicht entgegenstehen.

> beispielhafte Anlageempfehlung

> ca. 5 bis 10 Minuten pro Investmentfonds



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Beratungsprotokoll.pdf
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Unmittelbar nach Anlageberatung und vor Abschluss

  • schriftliche Anfertigung eines Beratunsprotokolls
  • Aushändigung an den Anleger
  • Erläuterung von Anlass & Dauer der Beratung
  • Infos über alle empfohlenen Produkte
  • Erläuterung der wesentlichen Kundenanliegen, deren Gewichtung und alle Anlagetipps

 

> beispielhaftes Anlageberatungsprotokoll

> ca. 30 bis 60 Minuten (Fall- & Kundenspezifisch)



jährliche Prüfung des Finanzberaters durch Wirtschaftsprüfer

  • jährliche Prüfung derGeschäftsunterlagen durch einen geeigneten Prüfer (WP, vereidigte Buchprüfer)
  • Übermittlung des Prüfungsberichts an die erlaubniserteilende Behördebis zum 31.12. des darauf folgenden Jahres
  • Geschätzte Prüfungskosten: 500 € bis 2.500 € p. a.